Corona FAQ

Uns ist es ein wichtiges Anliegen, unsere Kunden dafür zu sensibilisieren, dass seit Beginn der weltweiten Pandemie ein höheres Risiko immer mitreist!
Wir als Veranstalter können dieses Risiko nicht ausschließen, egal, wie umsichtig wir diese Reise auch planen. Mit Deiner Reisebuchung setzt sich ein Uhrwerk in Bewegung, damit pünktlich zum Reisestart alles Nötige für ein reibungsloses und sicheres Gelingen der Wanderreise vorbereitet ist. Wir möchten Dich daher bitten, Dir über Deine Reiseabsichten wirklich sicher zu sein, damit Arbeit nicht umsonst getan und Geld nicht umsonst ausgegeben wird. 
In dem Fall, dass Du es Dir in einigen Tagen oder Wochen nach Deiner Reisebuchung anders überlegst, können wir keine kostenfreie Stornierung anbieten!

Seit März 2020 stehen wir kontinuierlich im engen Kontakt mit unseren Partnern vor Ort, um unsere Reisen sicher und an die aktuelle Lage angepasst durchzuführen.
Unsere auf den Reisen genutzten Unterkünfte verpflichten sich zur Einhaltung der landesspezifischen Hygienevorschriften. Alle Partner erfüllen die Empfehlungen zur Zimmerreinigung, Lüftung der Räumlichkeiten und kontaktlosem Check-In. 

Unseren Tiroler Bergwanderführern kommt in dieser besonderen Zeit eine noch größere Verantwortung zu. Während der Tour werden sie Dich über landesspezifische Auflagen und Vorschriften informieren und sind Dein erster Ansprechpartner bei Schwierigkeiten oder Unklarheiten.

Grundsätzlich empfehlen wir die Teilnahme an unseren Reisen nur für geimpfte und genesene Teilnehmer.
Solltest Du bis zur Reise nicht geimpft sein, obliegt es Deiner eigenen Verantwortung, Dich über mögliche (Ein-)Reisebeschränkungen zu informieren.
Weiters liegt es in Deiner Verantwortung, Dich selbständig über die Testmöglichkeiten vor, während und nach der Reise zu informieren.

Wenn die Reise für Ungeimpfte nur unter Auflagen möglich ist, verpflichtet sich dieser Teilnehmer, selbst für die Einhaltung dieser Auflagen zu sorgen. 
Bitte beachte, dass es während der Wanderwoche ggfs. nicht möglich sein wird, sich täglich testen lassen zu können, da die Testangebote inzwischen nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehen. Uns als Veranstalter obliegt es nicht, für entsprechende Testmöglichkeiten zu sorgen.
In diesem Fall kann die Reise ggfs. nicht angetreten werden oder muss vorzeitig abgebrochen werden. Die daraus entstehenden Kosten trägt der Teilnehmer.

Für alle Teilnehmer empfehlen wir den Abschluss der angebotenen Reiseversicherung inkl. Corona-Schutz!
Die angebotene Versicherung der HanseMerkur, die wir Ihnen auf Wunsch gern vermitteln, versichert den Nichtantritt der Reise, einen verspäteten Reiseantritt und eine eventuelle Umbuchung der Reise (20% Selbstbehalt im ambulanten Fall).

COVID-19 ist eine unerwartet schwere Erkrankung, d. h. bei einem positiven Testergebnis kurz vor Abreise werden die Stornokosten übernommen!

Das gilt auch für Risikopersonen/Verwandte. Weiterhin gibt es keinen Pandemieausschluss und die Versicherung greift auch bei Reisewarnung. Zusätzlich abgesichert ist Kurzarbeit ab dem Verlust eines Netto-Monatseinkommens sowie betriebsbedingte Kündigungen.

Versichert sind weiterhin ein Reiseabbruch, die Unterbrechung der Reise und eine verspätete Rückkehr (20% Selbstbehalt im ambulanten Fall). 

Bei Erkrankung einer Risikoperson wird die Rückreise sowie die entgangene Reiseleistung gezahlt: in der ersten Hälfte der Reise umfasst das sogar den vollen Reisepreis! Es gilt keinen Pandemieausschluss und auch bei Reisewarnung ist die Versicherung gültig.

Bei verlängertem Aufenthalt, wegen Erkrankung und Transportunfähigkeit, werden die anfallenden Kosten übernommen.

Die inkludierte Reise-Krankenversicherung trägt eine ambulante Behandlung beim Arzt, stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus und einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport.

Es gilt eine freie Krankenhauswahl und die Behandlung als Privatpatient. Dabei gibt es keinen Selbstbehalt und auch hier keinen Pandemieausschluss.

Die Behandlung und der medizinisch sinnvolle Rücktransport bei Erkrankung an COVID-19 sind enthalten und der Versicherungsschutz gilt auch bei Reisewarnung. Eine 24/7 Notfall-Hotline steht zur Verfügung.

Der inkludierte Corona-Schutz umfasst folgende Leistungen:
Bei Verdacht auf Erkrankung oder Infektion an COVID-19 zahlt die Versicherung bei personenbezogener  Quarantäne, die durch eine behördliche Maßnahme oder durch berechtigete Dritte (z. B. Arzt) angeordnet wurde und bei erhöhter Temperatur am An- bzw. Abreisetag ebenso die Verweigerung der Beförderung oder das Betreten des Mietobjektes.

Bei Reiseabbruch:
+ Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird.
+ Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird.
+ Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch verursachten Kosten.
 
Bei verspäteter Rückreise:
+ Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
+ Erstattung der zusätzlichen Kosten für die Unterkunft bis zur Höhe der Versicherungssumme.

Sie greift nicht bei behördlich angeordneten lokalen (nur in der RRV), regionalen oder überregionalen Quarantänemaßnahmen oder Kontakt- bzw. Ausgangsbeschränkungen.